Allgemeine Trainingsbedingungen (AGB)

Allgemeine Trainingsbedingungen (AGB) 

(Stand Oktober 2022)
 Die in diesen AGB und ggf. in allen sonstigen Vertragstexten des Ganzheitlichen Personaltrainers Christopher Knorn (nachfolgend *Trainer* genannt) verwendete generische Maskulinum für die Bezeichnung von Personen umfasst alle Menschen unabhängig von Ihrer sexuellen Identität. Eine diskriminierende Wirkung ist damit nicht verbunden oder gewollt, und dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit. 

 

1.         Allgemeines – Geltungsbereich 

1.1.      Diese AGB werden allen Vertragsabschlüssen zu Grunde gelegt und gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung für alle gegenseitigen Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Trainer und dem Klienten ausschließlich. Zusätzlich gelten alle Angaben aus der Preisliste in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Individuelle Absprachen werden in einem „Ganzheitlichen Personaltraining-Vertrag“ getroffen. 

1.2.      Klienten im Sinne dieser Trainingsbedingungen sind Verbraucher und Unternehmen. 

1.3.      Der Trainer erbringt seine im Einzelnen vereinbarten Leistungen zu den nachfolgenden Bedingungen. 

1.4.      Alle Anzeigen oder Erklärungen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
 

2.         Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung 

2.1.      Vertragsgegenstand ist eine für den Klienten individuell angepasste Trainings- und Gesundheitsberatung und -betreuung mit ganzheitlichem Ansatz, die sich auf Ernährung, Bewegung und Psyche erstreckt. 

2.2.      Die Trainings- und Gesundheitsbetreuung erfolgt entweder bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit beider Parteien oder im Rahmen von Online-Coachings stets durch den Trainer persönlich und kann nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden. 

2.3.      Die Trainingseinheiten können als Einzeleinheiten oder als 5er- und 10er-Karte erworben werden. 5er- und 10er-Karten haben jeweils eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Rechnungsdatum und sind nicht übertragbar. 

3.         Training 

3.1.      Die Art des Trainings wird grundsätzlich auf Basis des erarbeiteten, individuellen Trainingsplans vom Trainer festgelegt. 

3.2.      Vorbehaltlich abweichender Absprachen, Notwendigkeiten und Bedürfnissen wird vereinbart was folgt: 

3.2.1.        Erfüllungsort für die Leistungen des Trainers ist der Betriebssitz des Trainers. Der Trainingsort ist grundsätzlich der Trainingsraum in 83624 Otterfing, Münchner Str. 27. 

3.2.2.        Bei Online Coachings ist eine physische Anwesenheit des Klienten im Trainingsraum 83624 Otterfing Münchner Str. 27 nicht notwendig 

3.2.3.        Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt grundsätzlich 60 Minuten. 

3.3.      Der Klient hat während der Trainingseinheiten den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. 

4.         Trainingsfähigkeit des Klienten / Verantwortlichkeit des Klienten 

4.1.      Die vom Trainer erbrachten Trainingsmaßnahmen richten sich grundsätzlich an gesunde Menschen ohne bestehende Vorerkrankungen. 

4.2.      Das Training kann nur dann begonnen und fortlaufend durchgeführt werden, wenn der Klient alle Fragen im Anamnesegespräch wahrheitsgemäß beantwortet und insbesondere persistierende gesundheitliche Einschränkungen offenlegt und versichert, nach ärztlicher Einschätzung uneingeschränkt sporttauglich zu sein. 
 Dem Klienten obliegt, während der ganzen Laufzeit des Vertrags, insbesondere aber vor Beginn einer jeden Trainingseinheit und während einer jeden Trainingseinheit, seine eigenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Leistungsmöglichkeiten selbst einzuschätzen und den Trainer unverzüglich und unaufgefordert über jedwede Änderungen des gesundheitlichen Zustands, über Bedenken hinsichtlich seiner Sporttauglichkeit oder plötzlich auftretende Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen, in Kenntnis zu setzen. 

4.3.      Der Trainer ist berechtigt, sich vor jeder Trainingseinheit von der körperlichen und geistigen Gesundheit des Klienten zu überzeugen und ggf. eine Trainingseinheit nicht durchzuführen oder abzubrechen, wenn er Bedenken bezüglich der körperlichen und / oder geistigen Gesundheit des Klienten hat. 

5.         Verhinderung / Ausfall / No-Show / Abbruch 

5.1.      Die Trainingstermine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Trainingszeit ausschließlich für den Klienten reserviert ist. Insoweit verpflichtet sich die Parteien gegenseitig, falls vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, diese spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit die Parteien die vorgesehene Trainingszeit anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht allein der Terminorganisation, sondern begründet eine beiderseitige vertragliche Pflicht. 

5.2.      Abweichend davon kann der Trainer einen Trainingstermin auch ohne Einhaltung der 24-Stunden-Frist einseitig absagen oder an einen anderen Ort verlegen, wenn dieser aufgrund schlechten Wetters nicht oder nicht am vereinbarten Ort durchgeführt werden kann. 

5.3.      Im Falle der rechtzeitigen Terminsabsage, wird zwischen den Parteien ein neuer Trainingstermin vereinbart. 

5.4.      Für den Fall, dass der Klient den Termin nicht rechtzeitig absagt, wird vereinbart, dass der Trainer für die vorgesehene Trainingszeit und die entgangene Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit gemäß § 615 BGB eine Pauschale in Höhe von 50,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung stellen kann, es sei denn, dass der Klient nachweisen kann, dass er an dem Versäumnis des Trainingstermins kein Verschulden trifft, oder dass der Ausfallschaden des Trainers geringer war. Es wird weiter vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug des Klienten dadurch eintritt, dass der vereinbarte Trainingstermin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird. 

5.5.      Für den Fall, dass der Trainer einen Trainingstermin nicht oder nicht rechtzeitig absagt, wird vereinbart, dass bereits bezahlte Trainingseinheiten nachgeholt werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird der auf die ausgefallene Trainingseinheit entfallende Betrag gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet. Weitergehende Ersatzansprüche des Klienten sind ausgeschlossen. 

5.6.      Das Training wird – unbeschadet des Rechts zur Kündigung des Vertragsverhältnisses – ausgesetzt im Falle 

5.6.1.        langfristiger Erkrankung des Klienten, nach Vorlage eines ärztlichen Attests, bis zur Genesung. Der Klient verpflichtet sich, den Trainer über die Genesung in Kenntnis zu setzen und die Fortsetzung des Trainings zu verlangen. 

5.6.2.        höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, staatliche Anordnung oder ähnlicher, nicht vom Trainer zu vertretenden Ereignissen, solange das Ereignis oder seine Wirkungen andauern. 

Die Gültigkeit der 5er und 10er Karte verlängert sich in diesen Fällen um die Dauer des Trainingsausfalls. Andernfalls verfallen nicht genutzte Trainingseinheiten. Weitergehende Ersatzansprüche des Klienten sind ausgeschlossen. 

6.         Honorar / Sonstige Kosten und Auslagenerstattung 

6.1.      Das Honorar des Trainers richtet sich nach der individuellen Vereinbarung oder der aktuellen Preisliste, ggf. – soweit diese zu erheben ist - zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 

6.2.      Entstehen aufgrund etwaig individuell abgestimmter Sportarten und/oder Trainingsinhalte und/oder Trainingsorte Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, Reise- und Fahrtkosten etc.), so sind diese – auch soweit diese den Trainer betreffen – vom Klienten in der tatsächlich angefallenen Höhe zu tragen. Reise- und Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Kfz werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. 

6.3.      Soweit der Trainer im Rahmen seiner Leistungserbringung weitere Dienstleister, beispielsweise Ärzte, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä. empfiehlt, handelt es sich lediglich um unverbindliche Vorschläge, die keine vertragliche oder sonstige Verpflichtung des Klienten zur Inanspruchnahme von Leistungen der Dienstleister begründen. Sowohl die Dienstleister als auch der Trainer handeln stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und sind gegenseitig nicht ermächtigt, den jeweils anderen zu vertreten oder in dessen Pflichtenkreis zu handeln. 
 Beabsichtigt der Klient Leistungen dieser Dienstleister in Anspruch zu nehmen, sind hierfür gesonderte und von dem Vertrag mit dem Trainer unabhängige Vertragsverhältnisse zwischen dem Klienten und dem Dritten zu begründen. 
 Die Kosten und Zahlungsmodalitäten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zum Zwecke der ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, vereinbart und trägt der Klient direkt mit dem jeweiligen Dienstleister. 

6.4.      Kauft der Personaltrainer Christopher Knorn im Auftrag des Klienten/-in Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Klienten Eigentum des Trainers. 

7.         Zahlungsbedingungen 

7.1.      Das Honorar ist mit Vertragsschluss fällig. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt unbar und ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zahlbar. 

7.2.      Der Kunde kommt bei Nichtzahlung mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Erklärung des Trainers in Verzug. Offene Rechnungsbeträge sind während des Verzugs nach § 288 BGB zu verzinsen. Der Trainer ist darüber hinaus berechtigt, seine Leistungen während des Verzugs einzustellen (Zurückbehaltungsrecht).
 Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Ein Verbraucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. 

8.         Vertragsdauer, Kündigung 

8.1.      Die Vertragsdauer wird nur durch die Anzahl der erworbenen Trainingsstunden bestimmt (Einzelstunde/5er-Karte/10er-Karte). 

8.2.      Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen jederzeit fristlos gekündigt werden. 

8.3.      Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 

8.4.      Im Falle der Kündigung durch den Klienten, besteht kein Anspruch des Klienten auf eine Erstattung der restlichen nicht in Anspruch genommenen Trainingseinheiten. Dies gilt nicht, wenn der Klient den Vertrag aus wichtigem Grund beendet. 

8.5.      Im Falle der Kündigung durch den Trainer, besteht kein Anspruch des Klienten auf eine Erstattung der restlichen nicht in Anspruch genommenen Trainingseinheiten, wenn der Trainer den Vertrag aus wichtigem Grund beendet. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn es der Klient unterlässt, den Trainer im Anamnesegespräch oder vor oder während des Trainings wahrheitsgemäß über relevante Aspekte seiner (Sport-)Gesundheit zu informieren (Ziffer 4.1 dieser AGB). 

9.         Haftung 

9.1.      Die Haftung des Trainers für Schäden des Klienten wird ausgeschlossen. 

9.2.      Der Trainer haftet insbesondere nicht für 

9.2.1.        eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks; 

9.2.2.        in die Trainingsräume des Trainers eingebrachte oder an den sonstigen Trainingsort mitgebrachte Wertgegenstände des Klienten; 

9.3.      Die Haftung des Trainers für Waren und Dienstleistungen der empfohlenen Dienstleister wird hiermit ausgeschlossen. 

9.4.      Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für 

9.4.1.        Ansprüche aus vorsätzlicher Vertragsverletzung oder aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung 

9.4.2.        Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Arbeitgebers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers beruhen, 

9.4.3.        Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Arbeitgebers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers beruhen 

9.5.      Der Trainer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. 

10.       Verschwiegenheitspflicht / Datenschutz 

10.1.   Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, über alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, sowohl gegenüber Außenstehenden Stillschweigen zu bewahren. Als vertraulich gelten alle Informationen, die schriftlich oder mündlich als vertraulich bezeichnet werden oder die auch ohne entsprechende Bezeichnung offensichtlich als solche zu erkennen sind, insbesondere die Gesundheitsinformationen des Klienten und die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Trainers. Die Weitergabe von Unterlagen, die ein Vertragspartner vom anderen erlangt, gleich, ob auszugsweise oder vollständig, im Original, in Kopie oder auf Datenträgern, ist dem jeweils anderen untersagt. 

10.2.   Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, 

·       die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich oder anderweitig allgemein bekannt waren, 

·       soweit der jeweilige Vertragspartner aufgrund eines Gesetzes oder der Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde dazu verpflichtet ist, die vertrauliche Information offenzulegen, 

·       in den Fällen des § 5 GeschGehG oder 

·       wenn der Trainer zuvor seine Zustimmung zur Offenlegung in Textform erteilt hat oder die Information für die Weitergabe, beispielsweise an vom Trainer empfohlene Dienstleister, bestimmt ist. 

10.3.   Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrages unbefristet fort. Unberührt bleibt das Recht des Klienten, sein durch die Trainings- und Gesundheitsberatung und -betreuung des Trainers erlangtes Wissen zu nutzen. 

10.4.   Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls über den jeweils anderen bzw. dessen Produkte oder Dienstleistungen äußern, sei es mündlich, schriftlich oder in sozialen Medien, um damit den Ruf, Kreditwürdigkeit oder Prestige zu beeinträchtigen. 

10.5.   Der Trainer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Klienten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. 

10.6.   Werden vom Klienten weitere Dienstleister in die ganzheitliche Trainings- und Gesundheitsberatung und -betreuung eingebunden, wird der Trainer gegenüber allen Mitarbeitern dieser Dienstleister ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden. Sämtliche Mitarbeiter des Trainers und der Dienstleister sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Gesundheitsdaten des Klienten, die ihnen im Zusammenhang mit der ganzheitlichen Trainings- und Gesundheitsberatung und -betreuung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung der ganzheitlichen Trainings- und Gesundheitsberatung und -betreuung beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Klienten erfolgen. 

11.       Streitschlichtung 

Der Trainer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

12.       Schlussbestimmungen 

12.1.   Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden i.S.v. § 305b BGB mit dem Trainer. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden. 

12.2.   Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. 

12.3.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).